Mar 17, 2011 15:02
13 yrs ago
English term

principal in Shares

English to German Bus/Financial Investment / Securities
Die Klausel einer Vertriebsvereinbarung über den Vertrieb von Anteilen an einer Investmentgesellschaft / einem Umbrella-Fonds lautet:

"The Distributor may not deal as principal in Shares."

Was wird dem Vertreiber hiermit untersagt, und wie könnte eine gute Entsprechung im Deutschen lauten?

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Bemühungen!

Discussion

Michél Dallaserra (asker) Mar 17, 2011:
Herr Doktor "Emittent" ist gewiss keine adäquate Übersetzung für "principal". Sie ist das Ergebnis des folgenden logischen Gedankenumwegs: Der "principal in Shares" - als der sich die Vertriebsstelle nicht ausgeben darf - ist die Investmentgesellschaft. Diese emittiert die Anteile, ist also der Emittent dieser Anteile. Da die Vertriebsstelle nicht als Investmentgesellschaft auftreten darf, darf sie sich folglich auch nicht als Emittent der Anteile ausgeben. Doch Du hast vollkommen Recht: eine bessere Wendung muss her...
DERDOKTOR Mar 17, 2011:
Michel Emittent ist nicht richtig, das ist nicht principal.
Michél Dallaserra (asker) Mar 17, 2011:
Der Sinn der Klausel wird von allen drei Vorschlägen prinzipiell erfasst. Was mir jedoch fehlt, ist ein Begriff oder eine Wendung, um principal in Shares noch präziser und 'getreuer' wiedergeben. Was hält man von dieser Formulierung: "Die Vertriebsstelle darf nicht als Emittent der Anteile auftreten."
Michél Dallaserra (asker) Mar 17, 2011:
Zusatzinformation: Vielleicht hilft der Hinweis darauf, dass diese Klausel unter der Überschrift "Communication of Information" aufgeführt wird, um die bisherigen Vorschläge weiter zuzuspitzen. Die zweite und letzte Klausel darunter besagt, dass die Vertriebsstelle nach Erhalt eines Transaktionsauftrags verpflichtet ist, die erforderlichen Informationen über die Transaktion und die betreffenden Anteile an die Zentralverwaltung weiterzuleiten. Es mag vielleicht in der ersten Klausel auch darum gehen, wie die Vertriebsstelle nach außen hin nicht auftreten darf.

Proposed translations

12 mins

Eigenhändler in den (diesen) Fondsanteilen

ist das.
Note from asker:
Das weist sicher in die richtige Richtung: Vielen Dank für den schnellen "Eingriff", Herr Doktor!
Something went wrong...
1 hr

auf eigene Rechnung ((mit diesen Anteilen)) handeln

würde das so formulieren
Note from asker:
Vielen Dank für diesen Beitrag: Die Richtung stimmt!
Something went wrong...
1 hr

Der Vertreiber/Händler darf nicht als Auftraggeber fungieren

So verstehe ich das. Er ist nur Zwischenhändler und nicht Auftraggeber.

--------------------------------------------------
Note added at 2 Stunden (2011-03-17 17:06:32 GMT)
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Andere Vorschläge hast du ja schon ;-)
Ich denke, der Händler muss als solcher auftreten, er darf zu keinem Zeitpunkt der Eindruck erwecken, dass er der Auftraggeber ist, sondern eben im Namen der Investmentgesellschaft arbeitet.
Note from asker:
Vielen Dank für Deinen Beitrag, Katja! Aber "Auftraggeber" scheint hier nicht zu passen. Noch ein anderer Vorschlag?
Something went wrong...
3 hrs

hier: "Anteilseigner"

"The distributor may not deal as principal in shares."

"Der Vertrieb [-smitarbeiter] darf nicht als Anteilseigner auftreten."

- "Anteilseigner" -> mehrere Google-Treffer
- "principal in shares" -> hier nicht mit Bezug auf "Börse"
(Stichwort: "in eigenem / fremden Namen - auf eigene / fremde Rechnung),
sondern im Sinne von "Vertrieb"
- in obigem Kontext:
Dem Vertreiber der Anteile ist es untersagt,
sich als (Mit-)Eigentümer der Gesellschaft auszugeben, deren Anteile er vertreiben soll;
er darf lediglich als "Vermittler" fungieren und auftreten:
zwischen dem Verkäufer (der / die Inhaber der Anteile)
und dem Käufer (Kunden).

MfG, Olaf
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